ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER LÜNENDONK GMBH GESELLSCHAFT FÜR INFORMATION UND KOMMUNIKATION

§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung der im Angebot der Lünendonk GmbH bezeichneten Leistungen durch die Lünendonk GmbH in dem Umfang, wie er in diesem Vertrag niedergelegt ist.
1.2 Im Rahmen des Vertragsgegenstands führt die Lünendonk GmbH die erforderlichen Arbeiten eigenverantwortlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen aus.
§ 2 Ausführung
2.1 Die Lünendonk GmbH erbringt die vereinbarten Leistungen in fachgerechter Art und Weise unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik sowie allgemein anerkannter Methoden und Verfahren.
2.2 Die Lünendonk GmbH darf vertragliche Verpflichtungen durch Dritte erfüllen lassen. Die Lünendonk GmbH steht dabei für deren Leistungen wie für eigenes Verhalten ein.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, der Lünendonk GmbH neben den in der Anlage zu diesem Vertrag festgelegten Mitwirkungshandlungen kostenlos jede Unterstützung zu gewähren, die für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.
§ 4 Vertraulichkeit Informationen und Unterlagen, die der Kunde gemäß diesem Vertrag der Lünendonk GmbH zur Verfügung stellt, wird die Lünendonk GmbH vertraulich behandeln. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Adressen werden nur zur Durchführung des Auftrags genutzt und nach Beendigung des Auftrags zurückgegeben oder vernichtet.
§ 5 Verzug Kommt der Kunde um mehr als zwei Monate in Zahlungsverzug, ist die Lünendonk GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 11 dieses Vertrags.
§ 6 Nutzungsrechte, Urheberrecht Der Kunde darf die Ergebnisse aller von der Lünendonk GmbH erbrachten Leistungen nur für eigene betriebliche Zwecke nutzen. Die Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Genehmigung der Lünendonk GmbH. Die Urheber- und Verwertungsrechte an den Leistungen verbleiben bei der Lünendonk GmbH.
§ 7 Abnahme Die Leistung gilt als vorbehaltlos abgenommen, wenn der Kunde diese nicht gegenüber der Geschäftsleitung der Lünendonk GmbH innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Übergabe schriftlich unter detaillierter Angabe der Mängel anzeigt.
§ 8 Zahlung, Aufrechnung
8.1. Rechnungen der Lünendonk GmbH sind ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt fällig. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt bei der Überweisung der Geldeingang auf dem Konto der Lünendonk GmbH, bei Zahlung durch Scheck die Einlösung auf dem Konto der Lünendonk GmbH. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet.
8.2. Soweit Ratenzahlung vereinbart ist, wird der Gesamtbetrag sofort fällig, wenn der Kunde mit einer Rate mehr als sieben Tage in Rückstand gerät, auch wenn die individuell geschlossene Ratenzahlungsvereinbarung dies nicht ausdrücklich vorsieht.
8.3 Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 9 Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
§ 10 Haftung Schadensersatzansprüche gegen die Lünendonk GmbH sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Für anderweitige Schäden, insbesondere im Sinn des § 309 Abs. 1 Ziff.7 a BGB besteht die Haftung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt fort. Dies gilt auch für Handlung der Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Lünendonk GmbH.
§ 11 Kündigung, Vergütung, Schadensersatz
11.1. Der Kunde und die Lünendonk GmbH können den Vertrag auch vor der Einbringung der vereinbarten Leistung nur aus wichtigem Grund kündigen.
11.2. Enden die Vertragsbeziehungen vorzeitig, so hat die Lünendonk GmbH Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen.
11.3. Ist die vorzeitige Lösung der Vertragsbeziehungen vom Kunden zu vertreten, erhält die Lünendonk GmbH über die unter Ziffer 11.2 erwähnten Vergütung hinaus einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 Prozent des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgelts. Darüber hinausgehende Ansprüche der Lünendonk GmbH bleiben hiervon unberührt. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
§ 12 Abtretung, Wechsel des Vertragspartners Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne oder die gesamten Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Lünendonk GmbH auf Dritte zu übertragen.
§ 13 Schriftform
13.1. Der vorliegende Vertrag einschließlich seiner Anlage enthält alle Regelungen der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.2. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
§ 14 Rechtswahl, Gerichtsstand
14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag oder in Zusammenhang mit diesem wird Memmingen als Gerichtsstand vereinbart.
14.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus vorliegendem Vertrag ist Memmingen.
§ 15 Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des Vertrags möglichst nahe kommt. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit auch für zukünftige Geschäfte widersprochen. Sie sind für die Lünendonk GmbH unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich anerkannt werden.




Lünendonk GmbH, Oktober 2007

Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF